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Bestatter im Raum Itzehoe | Alexander Bestattungen - Logo

FAQ

Allgemeine Fragen zur Bestattung

Welche Bestattungsarten gibt es?

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung
  • Anonyme Bestattung
  • Baumbestattung
  • Reerdigung
  • Luftbestattung (in Deutschland nicht erlaubt)
  • Diamantbestattung (in Deutschland nicht erlaubt)
  • Naturbestattung in der Schweiz

Was kostet eine Beerdigung im Durchschnitt und welche Faktoren beeinflussen den Preis?

  • Durchschnittlich 5.500€
  • Faktoren, die den Preis beeinflussen sind: Bestattungsart, ausgewählter Sarg, Urne, Kleidung, Decke/Kissen, Trauerfeier, Blumenschmuck, Traueranzeige, Trauerkarten, Foto zur Trauerfeier, Musikwünsche ggf. Livemusik, Redner, Grabstelle, Grabstein, Trauerkaffee

Welche Formalitäten muss ich im Todesfall erledigen?

  • Die meisten Formalitäten übernimmt der Bestatter für Sie. Vor allem Bank-, Amtsgerichts- und Notarangelegenheiten müssen von Angehörigen selbst erledigt werden.
  • Die Benachrichtigung beim Einwohnermeldeamt, dem Finanzamt sowie dem Amts- und Nachlassgericht wird automatisch über das Standesamt erledigt.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ein Angehöriger verstirbt?

  • ledig: Personalausweis, Geburtsurkunde
  • verheiratet: Personalausweis, Heiratsurkunde
  • verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des letzten Ehepartners
  • geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe
  • Gesundheitskarte
  • Renten-, Pensionsnummer
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Lebens-, Sterbegeld-, Unfall- und Betriebsversicherung
  • Ihnen fehlen Unterlagen? Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Dokumente. Für eine Beratung oder bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns. Unsere Bestatter beraten Sie zu allen Möglichkeiten rund um das Abschiednehmen, die Beisetzung oder die Trauerfeier. Dafür können Sie uns in unserem Bestattungshaus besuchen, wir bieten aber auch Besuche bei Ihnen zu Hause an.

Wie schnell muss nach dem Tod eine Bestattung erfolgen?

  • In Schleswig-Holstein muss innerhalb von 9 Tagen nach dem Tod eine Erdbestattung oder die Einäscherung vorgenommen werden. §16 BestattG S-H.
  • Die Urnenbeisetzung muss innerhalb von 3 Monaten nach der Einäscherung vorgenommen werden. §16, Abs. 3, BestattG S-H

Was ist der Unterschied zwischen Erd-, Feuer- und Seebestattung?

  • Erdbestattung: der Sarg wird auf einem Friedhof beigesetzt

  • Feuerbestattung: der Verstorbene wird im Krematorium eingeäschert, die Urne kann dann auf unterschiedlichen Wegen beigesetzt werden: In einem Grab (Baum-, Wald- oder Wiesengrab) oder im Kolumbarium (Wand, Mauer)

  • Seebestattung: Die Asche des Verstorbenen wird in einer wasserlöslichen Urne auf See beigesetzt. Da auf hoher See der Wind aus ganz unterschiedlichen Richtungen kommen kann, wird die Asche nicht verstreut und eine Seeurne ist erforderlich und pietätvoller.

Kann ich den Bestatter frei wählen oder gibt es Vorgaben?

  • Jeder kann den Bestatter wählen, zu dem er/sie sich vertraut fühlt.

Welche Möglichkeiten der individuellen Abschiedsgestaltung gibt es?

  • Verabschiedung am offenen oder geschlossenen Sarg
  • Individuelle Auswahl der Bestattungsart
  • Trauerfeier mit persönlichen Vorlieben gestalten: Blumen, Musik, Redner, Dekoration
    Traueranzeige und Trauerkarten

Sind Verstorbene giftig?

  • Nein, nicht infektiöser als zu Lebzeiten. Durch natürliche Geruchsbildung und Verfärbung der Haut (Autolyse) entstand in zeiten der noch in den Kinderschuhen steckenden Medizin der allgemeine Glaube, dass Verstorbene giftig seien und dieser Irrglaube hält sich hartnäckig.

Löst sich die Totenstarre (rigor mortis) wieder?

  • Ja, die Totenstarre ist ein sicheres Todeszeichen und ein natürlicher Prozess der Autolyse (Prozess der Selbstauflösung). Sie beginnt in der Kiefermuskulatur nach wenigen Stunden und löst sich nach ungefähr 36 Stunden wieder. Die Zeiten hängen von Temperatur, Medikamentation, Muskelmasse und Statur ab.

Was sind Leichenflecke (Livoris)?

  • Da sich das Blut in seine Bestandteile trennt, setzten sich die schweren roten Blutkörperchen an den untenliegenden Teil des Körpers ab. Dieses sehen wir von außen als Livoris.

Kann ich mich am offenen Sarg verabschieden?

  • Ja. Wir sorgen immer für ein würdevolles Erscheinungsbild inkl. geschlossenem Mund und Augen. Durch einfachste kosmetische und thanatopraktische Möglichkeiten, ist es fast immer möglich, sich am offenen Sarg zu verabschieden.

Darf ich einen Verstorbenen anfassen?

  • Ja. Auch bei infektiösen Krankheiten ist es grundsätzlich möglich. Wir stellen Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Werden Verstorbene einzeln eingeäschert?

  • Ja.

Wie viele Verstorbene braucht es, um eine Einäscherung zu machen?

  • Jeder Verstorbene wird einzeln eingeäschert.

Wie viel Asche bleibt von einem Verstorbenen?

  • 3-4 Kilogramm. Das Gewicht der Verstorbenenasche entspricht ziemlich genau dem Geburtsgewicht.

Wie wird garantiert, dass es wirklich die Asche meiner Oma/Opa ist?

  • Jeder Sarg bekommt einen hitzebeständigen Schamottstein mit fortlaufender Einäscherungsnummer eingelegt. Dieser durchläuft den vollständigen Einäscherungsprozess und kommt mit in die Urne.

Darf ich die Urne tragen?

  • Ja. Dies ist sogar eine besondere Geste der letzten Ehre.

Darf ich die Urne beisetzen?

  • Ja. Die Urne hat zwei Bänder, an der die Urne in das Grab abgelassen wird. Dies wird meist vom Bestatter gemacht, kann aber auch von der Familie übernommen werden.

Wie erkenne ich, dass jemand gestorben ist?

  • Sichere Todeszeichen sind Totenstarre, Totenflecke und Autolyse. Nicht zu verwechseln mit den unsicheren Todeszeichen. Diese sind: Herzstillstand, Blässe, Kalte Haut, Atemstillstand, keine Pupillenfunktion

Wie läuft die Überführung des Verstorbenen ab?

  • Der Verstorbene wird vom Sterbeort zum Bestattungsunternehmen mit einem Bestattungswagen/ Leichenwagen überführt. Hier spricht man nicht von einem Transport, sondern von einer Überführung.
  • Um eine Überführung des Verstorbenen durchführen zu dürfen, muss vorab die ärztliche Feststellung des Todes erfolgt sein und eine Todesbescheinigung (umgangssprachlich „Totenschein“) vorliegen

Wer stellt die Sterbeurkunde aus und wie bekomme ich sie?

  • Das Standesamt
  • Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt (im Bezirk, in dem der Tod eingetreten ist) gemeldet werden.
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich: Personalausweis/ Reisepass oder Melderegisterauskunft, Heiratsurkunde (wenn verheiratet), Scheidungsurteil (zusätzlich, wenn geschieden)

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

  • Die Erben des Verstorbenen sind dazu verpflichtet, die Beerdigungskosten zu zahlen (BGB §1968)
  • Wird das Erbe ausgeschlagen und es gibt weitere Erben, müssen diese die Kosten der Beerdigung zahlen
  • Schlagen alle Erbberechtigten Personen das Erbe aus, geht die Erbschaft auf den Staat über

Wer darf eine Bestattung in Auftrag geben?

  • Totenfürsorgeberechtigte (Lebensgefährte/in, nahestehende Personen- dies ist idealerweise schriftlich festgehalten). Dies gilt als Gewohnheitsrecht. 
  • Bestattungspflichtige Personen in folgender Reihenfolge: Ehepartner/in, eingetragene Lebenspartner/in, leibliche und adoptierte Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder)

Was ist bei einer Bestattung im Ausland zu beachten?

  • Die Bestattungsgesetze in Deutschland und des Ziellandes. Zudem müssen zusätzliche Dokumente wie eine internationale Sterbeurkunde und ein Leichenpass beantragt werden.

Ist bei einer Überführung einer Urne ins Ausland ein Leichenpass notwendig?

  • Nein

Kann ich eine Vorsorge für meine eigene Bestattung treffen?

  • Ja. Dies ist sogar empfehlenswert, da es alle Angehörigen entlastet und an Entscheidungen und ggf. Geldsorgen abgenommen werden kann.

Wie funktioniert eine Bestattungsverfügung?

  • Vorsorge direkt beim Bestatter
  • Eigene schriftliche Bestattungsverfügung 

Wer trägt die Kosten, wenn keine Angehörigen vorhanden sind?

  • Das Ordnungsamt

Welche rechtlichen Fristen und Vorschriften muss man einhalten?

  • In Deutschland sind die Fristen für eine Bestattung bundeslandabhängig geregelt. In Schleswig-Holstein: frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes. Spätestens nach 9 Tagen muss die Erdbestattung oder Einäscherung erfolgt sein.

Können wir eigene Musik oder persönliche Gegenstände bei der Trauerfeier einbringen?

  • Um eine Trauerfeier individuell zu gestalten, ist es sogar wünschenswert persönliche Gegenstände einzubringen. 
  • Blumen, Musik und Bilder tragen zu einer würdevollen Trauerfeier bei

Gibt es Unterstützung bei Trauerbewältigung und Seelsorge?

  • Ja. Es ist gut, sich Hilfe zu holen. Über Hospizvereine, Selbsthilfegruppen oder Einzeltherapie ist Unterstützung in vielen Varianten möglich.

Wie kann man Kinder in die Abschiedsfeier einbeziehen?

  • Kinder können „spielerisch“ eingebunden werden, indem Sie eine Kerze im Rahmen der Trauerfeier anzünden können oder am Grab Blütenblätter großzügig verteilen.

Was passiert mit dem Verstorbenen zwischen Tod und Beerdigung?

  • Dieser wird in den Sarg eingebettet und wird gekühlt gelagert.

Dürfen wir beim Ankleiden oder Einsargen dabei sein?

  • Ja. Sehr gerne sogar.

Wie kann eine Traueranzeige online gestaltet und verbreitet werden?

  • Viele Zeitungsverlage bieten ein Onlineportal an, in der Anzeige gestaltet werden können.

Gibt es digitale Gedenkseiten und wie funktionieren sie?

  • Ja, diese sind oftmals bei den Zeitungsverlagen vorhanden und vereinzelt auch bei Bestattern auf der Homepage.

Wie gehen wir mit den Social-Media-Konten des Verstorbenen um?

  • Die Betreiber der Seiten können mittels Sterbeurkunde über den Tod benachrichtigt werden. Dann wird der Account der verstorbenen Person in eine „Gedenkseite“ umgewandelt oder gelöscht.
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